So reduzieren Spenden die Steuerlast

Wir Deutschen sind Meister:innen im Spenden verteilen. Mit der guten Tat lassen sich sogar Steuern reduzieren. So geht`s.

So reduzieren Spenden die Steuerlast
So reduzieren Spenden die Steuerlast

Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist nach wie vor sehr hoch

Die Deutschen geben gerne. Im Jahr 2022 haben sie nach den Zahlen des Deutschen Spendenrats rund 18,7 Millionen Menschen hierzulande insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro gespendet. Die durchschnittliche Spende betrug demnach 43 Euro. Wer spendet, möchte in erster Linie andere Menschen und Organisationen unterstützen, die sich für Menschen, Kultur, Bildung oder Sport einsetzen. Das Engagement wird jedoch auch vom Staat unterstützt:

Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer insgesamt.

Welche Spenden sind absetzbar?

Die international tätige Hilfsorganisation, der Förderverein der Schule, die Tafel vor Ort, der Hospizverein, die Jugendprojekt in der Gemeinde – es gibt zahlreiche Initiativen, die auf Spenden angewiesen sind. Für den Fiskus ist wichtig, dass es sich um eine steuerbegünstigte Organisation handelt und die Spenden oder Mitgliedsbeiträge gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke fördern. Ist das der Fall, erhält die Organisation vom Finanzamt einen sogenannten Freistellungsbescheid. Der darf maximal fünf Jahre alt sein. Tipp: Auf der Webseite der Vereine oder Organisationen findet man in der Regel Hinweise auf diese Bescheide.

Wichtig ist zudem, dass keine Gegenleistung fließt. Das Geld muss der Spender also ganz freiwillig abgeben.

Mitgliedsbeiträge etwa für Sport- oder Brauchtumsvereine sind übrigens nicht absetzbar, auch wenn diese Vereine gemeinnützig sind. Aus den Augen des Fiskus steht hier die Freizeitgestaltung zu sehr im Mittelpunkt.

Welche Spendennachweise sind erforderlich? 

Für Zuwendungen bis zu 300 Euro reicht zum Nachweis ein Über­weisungs- oder Bareinzahlungs­beleg. Der muss Name und Konto­nummer von Empfänger und Spender enthalten sowie den Buchungs­tag, den Betrag und Spenden­zweck. Für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt, sollte trotzdem auch in diesen Fällen ein Beleg der Organisation vorhanden sein, aus dem vor allem die Freistellung des Empfänger, also die Gemeinnützigkeit, deutlich wird.

Lag die Zuwendung über 300 Euro, müssen Spender:innen einen offiziellen Spendenbeleg für Rück­fragen des Finanz­amts aufbewahren. Diesen stellt die Empfänger­organisation meist auto­matisch aus oder schickt ihn auf Nachfrage zu.

Spenden-Sonderfälle

  • Katastrophenfälle: Überschwemmung, Erdbeben, Krieg – in Fällen wie diesen gelten in der Regel unabhängig von der Spendenhöhe vereinfachte Nachweisregeln, wenn die Gelder auf speziell für diese Katastrophen eingerichtete Sonderkoten fließen. Meist reicht dann der Kontoauszug oder ein Ausdruck des Überweisungsbelegs.
  • Zuwendungen an politische Parteien: Hier berück­sichtigt das Finanz­amt die Hälfte der Spenden oder Mitglieds­beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 825 Euro im Jahr (1.650 Euro für Ehe- und einge­tragene Lebens­partner:innen) direkt steuermindernd. Das heißt, der Fiskus zieht den Betrag direkt von den Steuern ab. Darüber hinausgehende Beträge zählen bis zu weiteren 1.650 Euro (3.300 Euro für Paare) dann noch als Sonder­ausgaben, die wie andere Spenden das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
  • Bei Sachspenden müssen sich Spendende und Finanz­amt über den Wert einigen. Bei neuen Sachen gilt der Kauf­preis, bei gebrauchten der Markt­wert, geschätzt anhand von Verkaufs­anzeigen ähnlicher Gegen­stände.
  • Verzicht auf Aufwandsvergütung: Teilweise sehen Vereinssatzungen Aufwandsentschädigungen vor, wenn Mitglieder bestimmte Tätigkeiten wie etwa Fahrten oder Hilfstätigkeiten übernehmen. Wer darauf verzichtet, kann den eigentlich fälligen Betrag ebenfalls als Spende absetzen, wenn der Verein den Verzicht quittiert.

Spendennachweise für den Fiskus jederzeit griffbereit

Wer also mit einer Finanzspritze etwas Gutes für andere Menschen tun möchte, sollte Kontoauszug und Überweisungsbeleg oder den Spendennachweis auf jeden Fall für die Steuererklärung im kommenden Jahr aufbewahren. Über unser PSD OnlineBanking können Sie Überweisungsbelege ganz unkompliziert ausdrucken. Im elektronischen Postfach sind darüber hinaus digitale Kontoauszüge zehn Jahre lang archiviert.

 

Wir spenden mit Ihrer Hilfe

  • Wir unterstützen gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Organisationen
  • Finanzierung mit den Zweckerträgen des PSD Gewinnsparens
  • Beteiligung und Finanzierung durch die Loskaufenden
  • 2022 Verteilung von circa 280.000 Euro
  • Begünstigte sind fast 60 Vereine und soziale Einrichtungen aus der Region

Wichtig: Auch wenn die Gewinnsparenden mit dem Kauf ihres Loses zu den Spenden beitragen, können sie den Spendenanteil leider nicht von der Steuer absetzen. Für das Finanzamt überwiegt beim Kauf des Loses die Teilnahme an der Lotterie.

PSD Gewinnsparen – so können Sie mithelfen

Gewinnen, sparen und helfen: Das ist das Motto für unsere Gewinnsparlose. Sie kosten jeweils 5 Euro, von denen 4 Euro in Ihrem eigenen Spartopf landen. Der verbleibende Euro wird aufgeteilt in einen Spieleinsatz, mit dem Sie monatlich an Verlosungen von Geld- und Sachspenden teilnehmen, und einen Beitrag, der gemeinnützigen Projekten zugutekommt. Wir unterstützen mit den Gewinnsparerträgen zahlreiche gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Organisationen in der Region.

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