Vorsorgevollmacht: Tipps für den Fall der Fälle
Mit einer Vorsorgevollmacht legst du fest, wer sich um deine Angelegenheiten kümmert, wenn du selbst nicht mehr dazu in...
Der Staat greift Familien in jeder Lebensphase finanziell unter die Arme. Mit diesen Zuschüssen lässt sich das Budget aufpeppen.
Wächst die Familie, ist das vor allem ein Grund zur Freude. Allerdings löst der Nachwuchs auch neue Ausgaben aus. Bis zum 18. Lebensjahr kommen nach Hochrechnungen von Destatis locker 130.000 Euro zusammen.
Gut zu wissen: Die folgenden staatlichen Zuschüsse mildern das ein bisschen ab.
Familien mit Kindern werden vom Fiskus generell steuerlich entlastet. Dazu gibt es verschiedene Mittel:
Das Kindergeld bekommen Familien mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Für Nachwuchs in Ausbildung – Schule, Studium, Berufsausbildung, Freiwilligendienst – zahlt der Fiskus es bis zum 25. Lebensjahr. Derzeit (Stand Januar 2024) liegt der Satz bei 250 Euro pro Kind.
Kinderfreibetrag: Alternativ zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag, bis zu dessen Grenze das Einkommen steuerfrei bleibt: Aktuell (Stand Januar 2024) beträgt der Grundbetrag 6.612 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Hinzu kommt ein Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2.928 Euro. Getrennt lebenden Eltern steht jeweils die Hälfte zu. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder -freibetrag günstiger für die Familie ist. Ist es der Freibetrag, verrechnen die Beamten diesen Steuerbonus mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld.
Entlastungsbetrag: Alleinerziehende erhalten diesen Betrag zusätzlich zum hälftigen Kinderfreibetrag, wenn das Kind noch mit im Haushalt lebt und keine weitere erwachsene Person – etwa ein neuer Partner – mit der Familie zusammenwohnt. Seit 2023 liegt der Entlastungsbetrag bei 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind steigt er um jeweils 240 Euro.
Riester-Zulage: Wer einen Riestervertrag abgeschlossen hat, erhält für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, jährlich 185 Euro. Für jeden 2008 und später Geborenen sind es 300 Euro im Jahr. Pro Kind kann aber immer nur ein Elternteil die Zulage erhalten, auch wenn beide einen Vertrag haben.
Seit 2023 zahlt der Staat Familien für jedes Kind 250 Euro Kindergeld. Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsfreibetrag von 4.260 Euro.
Das Elterngeld soll einen Ausgleich schaffen, falls die Eltern wegen der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Es gibt die folgenden Varianten, die sich auch miteinander kombinieren lassen:
Das Basis-Elterngeld fließt maximal 14 Monate. Die Eltern können den Zeitraum untereinander aufteilen, wobei ein Partner mindestens zwei Monate nehmen muss. Alleinerziehende können die gesamten 14 Monate alleine beanspruchen. Das Elterngeld beträgt – verdienstabhängig – zwischen 65 und 100 Prozent des Einkommens, das im Jahr vor der Geburt durchschnittlich erzielt wurde. Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro, mindestens gibt es 300 Euro. Arbeiten die Eltern während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, wird das Gehalt bei der Elterngeldberechnung mit einbezogen.
Beim ElterngeldPlus lässt sich der Bezug auf 28 Monate bei geringerer Zahlung ausdehnen. Es richtet sich an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten.
Der Partnerschaftsbonus besteht aus vier zusätzlichen Monaten ElterngeldPlus, die Väter und Mütter beantragen können, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 25 bis 30 Wochen stunden arbeiten.
Detaillierte Informationen gibt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
Schwangere Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich versichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sechs Wochen vor dem Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt (Mutterschutzfrist) wird das durchschnittliche Nettogehalt der drei Kalendermonate vor der Mutterschaftsfrist ausgezahlt. Die Leistung wird bei Krankenkasse und Arbeitgeber beantragt.
KitaGebühren, Tagesmutter, Babysitter, offener Ganztag – die Kosten für diese Betreuungsangebote lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Grundsätzlich geht das bis zum 14. Lebensjahr. Der Fiskus akzeptiert zwei Drittel von maximal 4.000 Euro im Jahr.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt der Staat hingegen ganz gezielt Kinder und
Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen, die bereits Anspruch auf andere staatliche Unterstützung wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben. Das Paket beinhaltet eine Pauschale für Schulbedarf (174 Euro pro Schuljahr) sowie monatlich 15 Euro etwa für Sportverein oder Musikschule. Zudem werden die Kosten für das Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule sowie für die Schülerfahrkarte im Nahverkehr übernommen. Darüber hinaus kann Nachhilfe beansprucht werden. Ansprechpartner sind die Städte und Gemeinde.
Auch, wenn die Kids flügge werden und eigene Wege gehen, können Familien auf staatliche Hilfen zurückgreifen.
Aktuell (Stand Januar 2024) liegt der Höchstsatz der staatlichen Ausbildungsförderung für Studierende bei 934 Euro pro Monat. Abzüge gibt es, wenn die Eltern oder der Studi selbst zu viel verdienen. Haben die Eltern gemeinsam um die 60.000 Euro brutto im Jahr, sieht es in der Regel mau aus mit der staatlichen Förderung.
Auch Auszubildende können BAföG erhalten, wenn sie eine schulische Ausbildung absolvieren. Sie besuchen also zum Beispiel eine Fachschule, Berufsfachschule oder Akademie. Der Höchstsatz hängt unter anderem von der Schulart ab und beträgt ebenfalls 934 Euro.
Bis zu 781 Euro (Stand Januar 2024) zahlt die Agentur für Arbeit, wenn der Azubi nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Betrieb von dort aus zu schwer zu erreichen ist, er verheiratet ist, Kinder hat oder über 18 Jahre alt ist.
Viele verschiedene Stiftungen, Institutionen, Unternehmen oder kirchliche Einrichtungen gewähren Studierenden Stipendien. Beim Deutschlandstipendium ist der Staat unmittelbar beteiligt. Das Bundesbildungsministerium und private Geldgeber fördern hierüber jeweils zur Hälfte begabte und leistungsstarke Studierende.
Kinder kosten Geld. Daran ist nichts zu ändern. Es gibt aber verschiedene staatliche Töpfe, die Familien im Alltag finanziell etwas entlasten können – egal in welcher Lebenshase sich Eltern und Kinder befinden. Es lohnt sich, sich einen Überblick zu verschaffen und nachzufragen. Eine gute Gesamtübersicht gibt das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete – das gilt nicht nur für die Eltern, sondern auch für Schüler:innen, Azubis und Studierende. Deshalb haben wir für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verschiedene Checklisten zum Umgang mit Geld sowie für den Start in die Ausbildung, Studium oder Berufsleben zusammengestellt.