Verschenken statt vererben – so sparen Sie Steuern
Bereits jetzt sein Haus oder Vermögen an die Lieben verteilen und nicht auf den Erbfall warten? Wer es richtig anstellt...
Ob in den Schulferien oder nebenbei in der Woche – mit den ersten kleinen Jobs bessern viele Jugendliche ihr Taschengeld auf. Wir erklären, welche Regeln dabei zu beachten sind.
Möglichkeiten, sich als Schüler nebenher ein paar Euro dazu zu verdienen, gibt es viele. Vor allem in den Schulferien nutzen viele die Chance, auch mal ein paar Wochen am Stück reinzuklotzen, um Finanzen etwa für den Führerschein oder eine Reise mit den Freunden (mit)zufinanzieren. Wieder andere loten vielleicht sogar erste berufliche Perspektiven aus. Aber was genau ist eigentlich für Jugendliche erlaubt? Wir schaffen Klarheit.
Ab 13 Jahren kann es losgehen – allerdings erst einmal nur mit leichteren und wirklich kindgerechten Tätigkeiten. Erlaubt ist etwa Gassi gehen, Nachhilfe geben, Babysitten oder Zeitung austragen.
Etwas mehr Möglichkeiten gibt es, sobald die Kids 15 sind und auch nach dem Gesetz offiziell als Jugendliche gelten. Dann sind etwa auch Jobs in der Gastronomie oder im Supermarkt möglich. In jedem Fall gilt aber: Die Eltern müssen schriftlich ihr Einverständnis erklären, dass das Kind jobbt.
Schwere körperliche oder gesundheitsgefährdende Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche tabu. Auch Akkordarbeiten, also etwa Arbeit am Fließband, sind für Schüler:innen nicht erlaubt.
Wer schon länger arbeiten darf, muss nach spätestens 4,5 Stunden eine Pause einlegen. Die dauert mindestens 30 Minuten, wenn die Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden beträgt. 60 Minuten sind es bei einem längeren Einsatz.
Das ist wahrscheinlich die wichtigste Frage für die meisten Jugendlichen. Allerdings gibt es da keine klare Antwort. Letztlich ist der Lohn Verhandlungssache. Am besten, die Jobber:innen informieren sich vorher bei Freundinnen und Freunden, die ähnliche Jobs ausüben, oder im Internet, was für den konkreten Job üblich ist. Außerhalb von Tätigkeiten wie Babysitten, Nachhilfe und Co. ist eine gute Orientierung der Mindestlohn. Der liegt seit 2024 bei 12,41 Euro die Stunde.
Ein Ferienjob ist oft ein befristetes Arbeitsverhältnis, dem häufig eine geringfügige Beschäftigung wie ein Minijob zugrunde liegt. Hierbei verdient der Jobbende monatlich bis zu 520 Euro. Versteuert wird der Job in der Regel pauschal vom Arbeitgeber. Der Jugendliche muss dann keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung machen.
Verdienst du in deinen vier Wochen mehr als 520 Euro, werden oft erst einmal Steuern abgezogen. Die kann man sich aber über eine Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen. Denn jeder 11.604 Euro pro Jahr (Stand 2024) steuerfrei verdienen.
Die Arbeitswelt macht Schüler:innen ein ganzes Stück selbstständiger. Dazu gehört auch die Verwaltung des ersten verdienten Geldes. Spätestens jetzt hat es Sinn, ein eigenes Konto einzurichten, auf das die Arbeitgebenden das Geld überweisen kann. Bei der PSD Bank München gibt es für Jugendliche zum Beispiel das kostenfreie PSD GiroStart.