Mensch oder Maschine – wer holt mehr für dich raus?

Im Frühsommer hat der innere Schweinehund Hochkonjunktur: Die Steuerklärung steht an. Also Belege suchen, Formulare checken – und ganz viel Zen tanken. Wer sich dabei Hilfe holen möchte, hat die Wahl zwischen Software, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereinen. Die Entscheidung hängt davon ab, wie kompliziert der eigene „Steuerfall“ ist und wie viel Geld man investieren möchten.

Mensch oder Maschine – wer holt mehr für dich raus?
Mensch oder Maschine – wer holt mehr für dich raus?

Der 31.8. ist der neue 31.5.

Wenn man an die Steuererklärung denkt, taucht sofort der Mai im Kopf auf. Tatsächlich war jahrelang der 31. Mai als Abgabedatum quasi in Stein gemeißelt. Seit der Erklärung für das Jahr 2018 gilt aber bereits der 31. Juli als Stichtag. Und um es noch verwirrender zu machen: Wegen Corona sind die Fristen übergangsweise noch ein Stückchen nach hinten gerutscht. Lange Rede kurzer Sinn: Die Erklärung für das Jahr 2023 müssen alle, die die Formulare selbst ausfüllen, bis zum 2. September 2024 einreichen. Wer sich Hilfe von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereinen holt, hat sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Damit taucht gleich die nächste typische Steuererklärungs-Frage auf: Krieg ich das mit den Formularen alleine hin oder brauche ich Hilfe? Hierbei geben wir jetzt ein bisschen Orientierungshilfe.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2023 ist der 2. September 2024. Wer Hilfe von Berater:innen bekommt, hat bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Steuerprogramme für weniger komplexe Fälle

Vor allem für Angestellte, die keine weiteren Nebeneinkünfte haben und in einem überschaubaren Rahmen Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen kann, eignen sich Softwarepakete oder Apps. Sie führen die Nutzer:innen Schritt für Schritt durch die notwendigen Formulare. Regelmäßig ploppen zudem an geeigneter Stelle allgemeine Tipps für eine mögliche zusätzliche Ersparnis auf.

Wer Geduld und Bereitschaft mitbringt, sich auch in kompliziertere Fragestellungen einzudenken, kann mit der elektronischen Hilfe natürlich auch etwas komplexere Fälle bewältigen: eine doppelte Haushaltsführung etwa, den berufsbedingten Umzug, Handwerkerrechnungen oder die Aktiengeschäfte.

Die aktuellen Programme sind je nach Umfang zwischen rund 15 und 70 Euro zu haben. Tipp: Jahr für Jahr testen Computerzeitschriften oder Verbraucherportale wie Finanztip oder Stiftung Warentest die Softwarepakete.

Steuerberater für Anspruchsvolle und mehr Komfort

Je komplizierter die Fälle und je mehr Steuer-Know-how gefragt ist, desto eher lohnt es sich, Steuerberater:innen einzuschalten. Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler oder Familien, die zum Teil im Ausland gelebt haben. Die Fachleute übernehmen im Übrigen auch so lästige Aufgaben wie das Sortieren von Belegen oder Briefwechsel mit dem Finanzamt.

Die Gebühren sind abhängig vom Einkommen und der Komplexität der Fälle. In einfachen Sachverhalten fallen um die 200 Euro an, insbesondere bei Selbstständigen sind schnell vierstellige Beträge erreicht.

Oft findet man geeignete Steuerberater:innen über Empfehlungen. Bundesweit suchen kann man auch über den Steuerberater:innen-Suchdienst der Bundessteuerberaterkammer.

Zum Suchdienst

Die Gebühren sind abhängig vom Einkommen und der Komplexität der Fälle.

Lohnsteuerhilfeverein – die goldene Mitte

Wer die höheren Kosten scheut, aber dennoch auf menschliche Beratung setzt, kann sich bei den Lohnsteuerhilfevereinen umsehen. Allerdings hat ihr Einsatz gewisse Grenzen: Die Vereine dürfen Angestellte, Beamte und Beamtinnen, Studierende, Azubis und Ruheständler:innen beraten, Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Angestellte mit Nebeneinkünften aus selbstständigen Tätigkeiten dagegen nicht. Gibt es Einnahmen aus Miete oder Kapitalvermögen, dürfen diese zudem nicht höher als 18.000/36.000 Euro im Jahr (Singles/Verheirateten) sein.

Wer sich beraten lassen möchte, muss Mitglied in dem jeweiligen Verein werden. Die meisten haben einen vom Einkommen abhängigen Jahresbeitrag. Die Spanne liegt zwischen 50 und rund 400 Euro. Eine geringe einmalige Aufnahmegebühr von zehn bis 15 Euro kommt meistens hinzu. Mehr Informationen gibt es über den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., den Vereinige Lohnsteuerhilfe e.V. oder direkt über die Vereine.

Muss eigentlich jede:r eine Steuererklärung abgeben?

Verpflichtet sind eigentlich nur Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. In einem Anstellungsverhältnis dagegen zieht der/die Arbeitgeber:in die Lohnsteuer automatisch monatlich vom Lohn ab und leitet sie an das Finanzamt weiter. Damit ist die Sache mit dem Fiskus eigentlich geregelt.

Nur ausnahmsweise müssen auch Arbeitnehmer:innen eine Steuererklärung abgeben, insbesondere wenn sie:

  • einen Nebenjob haben, den sie nach Lohnsteuerklasse VI abrechnen.
  • Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr haben – etwa Renten, Honorare oder Mieteinnahmen.
  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld in Höhe von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten.
  • beim Finanzamt Freibeträge etwa für Werbungskosten beim Lohnsteuerabzug beantragen.
  • Ehepartner oder Lebenspartner die Steuerklassenkombi III//V oder IV mit Faktorverfahren wählen.

Die Steuererklärungs-Hilfe im kommenden Jahr absetzen

Die meisten kommen an der Steuererklärung nicht vorbei. Und wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte dennoch immer einmal überlegen, ob er sich freiwillig die Mühe macht, um vielleicht doch noch eine Erstattung rauszuholen. Die Mühe lohnt sich insbesondere, wenn man im vergangenen Jahr hohe Werbungskosten gesammelt hat: selbst gezahlte Fortbildungen, lange Arbeitswege oder doppelte Haushaltsführung.

Übrigens: Wer sich Hilfe von Berater:innen oder in Form von Steuerprogrammen holt, kann im nächsten Jahr immerhin einen Teil der Ausgaben selbst wieder beim Fiskus in Rechnung stellen. Voraussetzung: Die Ausgaben sind beruflich veranlasst. Beispiel: Die Hilfe bei Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) ist absetzbar, die bei „Anlage Kind“ nicht. Bis zu einer Höhe von 100 Euro akzeptiert das Finanzamt aber auch „gemischte Kosten“ komplett.

Steuererstattung auf die hohe Kante legen

Das Finanzamt zahlt einen Teil der Steuern zurück? Herzlichen Glückwunsch. In vielen Fällen kommt das wie ein unverhoffter warmer Geldregen. Daher eignet sich die Rückzahlung optimal, um sie für den Notfall oder geplante größere Anschaffungen auf die Seite zu legen. Wer nach geeigneten Sparprodukten sucht, kann sich gerne direkt bei uns umschauen.

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