Hättet ihr es gewusst? 10 kuriose Fakten.
Sommerferien – der Urlaub ist schon vorbei, die Freunde sind aber noch weg. Das süße Nichtstun wird allmählich lang...
Schwuppdiwupp – schon steht das neue Jahr in den Startlöchern. Und wie immer kommen mit der neuen Ziffer am Ende der Jahreszahl neue Vorschriften auf uns zu. Wir geben einen Überblick, welche Neuregelungen für die private Finanzplanung 2024 wichtig sind.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 auf 12,41 Euro. Ab Januar 2025 kommt die nächste Erhöhung auf 12,82. Mit dem Mindestlohn ist auch die Minijobgrenze verknüpft. Diese klettert daher im neuen Jahr von 522 Euro auf 538 Euro. 2025 müsste sie den nächsten Sprung auf 556 Euro machen.
Mütter und Väter können ab dem kommenden Jahr jeweils für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 30 Tage. Damit beendet der Gesetzgeber die Sonderregel, die während der Pandemie galt (20/40 Tage, Elternteil in Partnerschaft/Alleinerziehende) wieder beenden. Positiv: Er gesteht Eltern dennoch mehr Tage als vor der Pandemie zur – da hatten Eltern 10 beziehungsweise 20 Tage.
Die Kinderkrankengeld-Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren. Die Krankenkassen bezahlen dann in der Regel 90 Prozent des Nettolohns.
Ebenfalls geplant ist, dass Eltern zum Erhalt des Geldes künftig nicht sofort am ersten Tag zum Arzt müssen, sondern erst am vierten Krankheitstag.
Erkrankte Arbeitnehmer:innen müssen in der Regel am dritten Tag ihrer Krankheit ein Attest vorlegen. Damit sie dafür aber nicht in oft überfüllten Arztpraxen vorstellig werden müssen, können sie bereits seit Anfang Dezember auch telefonisch insbesondere bei leichteren Krankheiten mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ um die Krankschreibung bitten. Die Krankschreibung ist für maximal fünf Tage möglich. Außerdem müssen die Patientinnen und Patienten in der Praxis persönlich bekannt sein.
Wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, beteiligt sich der Staat mit einer zusätzlichen Finanzspritze. Beim Bausparen sind das 43/86 Euro im Jahr (ledig, verheiratet/verpartnert), bei Fondssparplänen 80/160 Euro im Jahr. Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragsteller ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900/35.800 Euro (beim Bausparen) beziehungsweise 20.000/40.000 (bei Fondssparplänen) haben. Diese Einkommensgrenze wird 2024 einheitlich auf 40.000 Euro beziehungsweise 80.000 Euro erhöht.
Das viel diskutierte Heizungsgesetz ist mittlerweile beschlossen. Es trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizung zur Pflicht. Ziel ist, dass das Heizen in Deutschland Schritt für Schritt klimafreundlicher wird.
Im kommenden Jahr könnte die Installation eines „Balkonkraftwerks“, mit dem per Sonnenenergie auch in Mietwohnungen relativ unkompliziert Strom produziert werden kann, einfacher werden. Die Bundesregierung hat entsprechende Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen . Die Änderungen sehen vor, dass ein Balkonkraftwerk künftig als „privilegierte Maßnahme“ gilt. Die Folge: Weder Vermieter:innen noch Wohnungseigentümergemeinschaften können die Installation blockieren, sondern nur noch mitbestimmen, wie die Solarmodule angebracht werden. Im Januar wird der Bundestag sich mit dem Vorschlag befassen. Frühestens im zweiten Quartal 2024 könnte das Gesetz dann in Kraft treten.
Seit 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus (§ 35c EStG).
Seit 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus (§ 35c EStG). Dafür muss das Gebäude bei Durchführung der Baumaßnahme alt sein. Für Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro erstattet 20 Prozent, also maximal 40.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt über drei Jahre. Die dafür geltende Stafflung will der Gesetzgeber nun nochmals anpassen. Für energetische Maßnahmen, mit nach dem 31.12.2023 gestartet und vor dem 1.1.2026 abgeschlossen sind, beträgt die Steuerermäßigung dann
Das entsprechende Gesetz (Wachstumschancengesetz) ist aber noch nicht beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, mit einer Einigung wird erst Anfang 2024 gerechnet (Stand 14. Dezember 2023).
Zum Ausgleich der Inflation wird der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern auf Einkünfte fällig werden, im Januar von aktuell 10.908 Euro auf 11.604 Euro pro Jahr angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt von 6.024 Euro auf 6.384 Euro pro Kind (für beide Eltern zusammen). Außerdem greift der Spitzensteuersatz im nächsten Jahr erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro statt bisher ab 58.597 Euro. Trotz Haushaltsloch will die Bundesregierung im kommenden Jahr sogar eine noch größere Entlastung durchsetzen und die Freibeträge weiter auf 11.784 (Grundfreibetrag) sowie 6.612 Euro (Kinderfreibetrag) anheben. Offen ist indes, wann dieser Plan gesetzlich umgesetzt wird. Vermutlich wird das erst im neuen Jahr geschehen, sodass die Regelungen erst rückwirkend in Kraft treten können (Stand 18. Dezember 2023).
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der der Staat Beiträge vom Bruttolohn zur gesetzlichen Rentenversicherung abzieht, steigt im Januar von 87.600/85.200 (West/Ost) Euro auf 90.600/89.400. Das hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Bis zu vier Prozent der BBG West können Arbeitnehmer nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Das sind ab 2022 also monatlich 302 Euro beziehungsweise 604 Euro.
Die staatliche Förderung für den Kauf eines E-Autos ist Ende 2023 im Zuge der Haushaltsdebatte gestrichen worden. Käufer*innen bekommen nur noch dann den Zuschuss von bis zu 4,55 Euro, wenn ihr Förderantrag bis einschließlich 17.12.2023 bewilligt war. Unabhängig davon ist die steuerliche Behandlung von E-Dienstwagen (siehe Kasten).
Um das Haushaltsloch zu stopfen, soll unter anderem auch der CO2-Preis deutlicher ansteigen. Konkret geplant ist eine Erhöhung von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2 statt wie bisher angedacht 40 Euro. Dadurch dürfte auch der Besuch an der Tankstelle wieder deprimierender werden. Der ADAC rechnet mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 4,3 Cent pro Liter Benzin.
Text: Bis 2033 müssen Millionen ältere Führerscheine schrittweise in neue einheitliche EU-Dokumente umgetauscht werden. 1965 bis 1970 Geborene müssen ihren Führerschein (mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998) spätestens bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.
Und was ändert sich 2024 bei Ihnen? Planen Sie zum Beispiel, ein Haus zu kaufen, das Eigenheim zu sanieren oder ein E-Auto zu erwerben? Wenn Sie Ihre Finanzierung gerne persönlich besprechen wollen, sind wir für Sie da. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin.