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Bei anhaltend hohen Energiepreisen und den geplanten Neuerungen durch das Heizungsgesetz steigt das Interesse für Solaranlagen und Wärmepumpen. Wer sein Haus klimafreundlich saniert, muss jedoch auch die Wohngebäudeversicherung im Auge behalten.
Kaum hat die Heizperiode begonnen, da mahnen die Expert:innen schon wieder zum intensiven Energiesparen. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Preise für Öl und Gas und der geplanten Neuerungen durch das Heizungsgesetz geht es dabei längst nicht mehr nur um kurzfristige Sparmaßnahmen und einfaches „Runterdrehen“. Viele Immobilieneigentümer*innen planen inzwischen langfristiger – und rüsten ihre Immobilie klimafreundlich auf. Allein in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 sind nach Zahlen des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) rund 593.000 neue Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von gut 7.900 Megawatt an das Netz angeschlossen worden. Im gesamten Jahr 2022 waren es 390.000. Doch nicht nur Sonnenstrom ist beliebt: Im Jahr 2022 wurden laut Destatis in mehr als der Hälfte der neuen Wohngebäude Wärmepumpen als primäre Heizenergiequelle eingesetzt.
Wichtig: Bei all diesen Sanierungsplänen dürfen Immobilieneigentümer:innen den Versicherungsschutz für ihr Haus nicht vergessen. Wer Solarpaneele installiert oder auf seinem Grundstück eine Wärmepumpe aufstellt, muss klären, ob die neuen Anlagen vom der aktuellen Wohngebäudeversicherung umfasst sind.
Wer eine Unterversicherung seiner Immobilie ausschließen will, muss vor einer Sanierung den gesamten Versicherungsschutz auf Prüfstand stellen.
Grundsätzlich gilt: der Einbau von Solarpanelen steigert den Wert der Immobilie – und sollte schon deshalb an die Versicherung gemeldet werden. Eine entsprechende Anzeige empfiehlt sich aber noch aus anderen Gründen: Denn oft sehen die Versicherer die schwarz-glänzenden Module auf dem Dach auch als zusätzliches Risiko an – zum Beispiel, weil die Elektronik das Brandrisiko erhöhen kann. Auch bei heftigen Unwettern sind schwere Schäden an den zerbrechlichen Paneelen keine Seltenheit. „Wer auf Solarstrom umsteigt, muss diesen Schritt daher an seine Wohngebäudeversicherung melden und sollte sich bestätigen lassen, dass die Photovoltaikanlage künftig mitversichert, ist“, sagt Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach. „Wer das versäumt, muss im Fall eines Schadens damit rechnen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.“
Wer auf Solarstrom umsteigt, muss diesen Schritt daher an seine Wohngebäudeversicherung melden und sollte sich bestätigen lassen, dass die Photovoltaikanlage künftig mitversichert, ist.
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen und eine Unterversicherung der Immobilie auszuschließen, sollten Kunden sogar noch einen Schritt weiter gehen und vor einer Sanierung den gesamten Versicherungsschutz überprüfen (lassen). Sinnvoll kann es auch sein, die Versicherungssumme für das frisch sanierte Eigenheim erhöhen und/oder eine spezielle Photovoltaikversicherung abzuschließen. Deren Abschluss ist auch deshalb sinnvoll, weil Kunden – etwa nach einem Hagelsturm – nicht nur durch die zerstörten Paneele ein Schaden entsteht, sondern durch die entgangenen Einspeisevergütung. „Dieser Ausfall ist über die Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, sondern lässt sich nur über Spezialpolicen abfedern“, so Fachanwalt Wahl.
Auch beim Thema Wärmepumpe sollten Hausbesitzer:innen beim Versicherungsschutz nichts dem Zufall hinterlassen. Das gilt vor allem, wenn das Gerät, wie so oft, im Freien aufgestellt wird. Die Polizei registriert in der jüngeren Vergangenheit nämlich eine deutliche Zunahme von Diebstählen – und zwar nicht nur von Baustellen, sondern auch von bereits bewohnten Gebäuden. Für die Betroffenen ist das gleich doppelt misslich. Denn nicht immer lassen sich die entwendeten Geräte von heute auf morgen ersetzen. Zudem stellt sich nach einem solchen Diebstahl stets die Frage, ob – und wenn ja, wann – die klassische Wohngebäudeversicherungen für den Schaden geradesteht. Verbraucherschutzverbände raten daher dringend, den bestehenden Versicherungsschutz auch vor dem Einbau einer Wärmepumpe zu überprüfen. Sollte die neue Anlage nicht davon umfasst sein, lässt sich die die Police vielfach aufstocken. Ist das nicht möglich, helfen Zusatzverträge, die die Wärmepumpe versichern – auch gegen Diebstahl.
Wer sein Eigenheim klimafreundlich umrüstet, spart langfristig CO2 und entlastet somit die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Mit neuen Technologien verändern sich aber auch die Parameter des Versicherungsschutzes fürs Häuschen. Vor der Installation von Photovoltaik-Anlage und/oder einer Wärmepumpe sollte daher ein Gespräch mit Versicherungsberater:innen stehen.
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