Verschenken statt vererben – so sparen Sie Steuern
Bereits jetzt sein Haus oder Vermögen an die Lieben verteilen und nicht auf den Erbfall warten? Wer es richtig anstellt...
Wir Deutschen sind Meister:innen im Spenden verteilen. Mit der guten Tat lassen sich sogar Steuern reduzieren. So geht`s.
Die Deutschen geben gerne. Im Jahr 2022 haben sie nach den Zahlen des Deutschen Spendenrats rund 18,7 Millionen Menschen hierzulande insgesamt rund 5,7 Milliarden Euro gespendet. Die durchschnittliche Spende betrug demnach 43 Euro. Wer spendet, möchte in erster Linie andere Menschen und Organisationen unterstützen, die sich für Menschen, Kultur, Bildung oder Sport einsetzen. Das Engagement wird jedoch auch vom Staat unterstützt:
Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer insgesamt.
Die international tätige Hilfsorganisation, der Förderverein der Schule, die Tafel vor Ort, der Hospizverein, die Jugendprojekt in der Gemeinde – es gibt zahlreiche Initiativen, die auf Spenden angewiesen sind. Für den Fiskus ist wichtig, dass es sich um eine steuerbegünstigte Organisation handelt und die Spenden oder Mitgliedsbeiträge gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke fördern. Ist das der Fall, erhält die Organisation vom Finanzamt einen sogenannten Freistellungsbescheid. Der darf maximal fünf Jahre alt sein. Tipp: Auf der Webseite der Vereine oder Organisationen findet man in der Regel Hinweise auf diese Bescheide.
Wichtig ist zudem, dass keine Gegenleistung fließt. Das Geld muss der Spender also ganz freiwillig abgeben.
Mitgliedsbeiträge etwa für Sport- oder Brauchtumsvereine sind übrigens nicht absetzbar, auch wenn diese Vereine gemeinnützig sind. Aus den Augen des Fiskus steht hier die Freizeitgestaltung zu sehr im Mittelpunkt.
Für Zuwendungen bis zu 300 Euro reicht zum Nachweis ein Überweisungs- oder Bareinzahlungsbeleg. Der muss Name und Kontonummer von Empfänger und Spender enthalten sowie den Buchungstag, den Betrag und Spendenzweck. Für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt, sollte trotzdem auch in diesen Fällen ein Beleg der Organisation vorhanden sein, aus dem vor allem die Freistellung des Empfänger, also die Gemeinnützigkeit, deutlich wird.
Lag die Zuwendung über 300 Euro, müssen Spender:innen einen offiziellen Spendenbeleg für Rückfragen des Finanzamts aufbewahren. Diesen stellt die Empfängerorganisation meist automatisch aus oder schickt ihn auf Nachfrage zu.
Wer also mit einer Finanzspritze etwas Gutes für andere Menschen tun möchte, sollte Kontoauszug und Überweisungsbeleg oder den Spendennachweis auf jeden Fall für die Steuererklärung im kommenden Jahr aufbewahren. Über unser PSD OnlineBanking können Sie Überweisungsbelege ganz unkompliziert ausdrucken. Im elektronischen Postfach sind darüber hinaus digitale Kontoauszüge zehn Jahre lang archiviert.
Wichtig: Auch wenn die Gewinnsparenden mit dem Kauf ihres Loses zu den Spenden beitragen, können sie den Spendenanteil leider nicht von der Steuer absetzen. Für das Finanzamt überwiegt beim Kauf des Loses die Teilnahme an der Lotterie.
Gewinnen, sparen und helfen: Das ist das Motto für unsere Gewinnsparlose. Sie kosten jeweils 5 Euro, von denen 4 Euro in Ihrem eigenen Spartopf landen. Der verbleibende Euro wird aufgeteilt in einen Spieleinsatz, mit dem Sie monatlich an Verlosungen von Geld- und Sachspenden teilnehmen, und einen Beitrag, der gemeinnützigen Projekten zugutekommt. Wir unterstützen mit den Gewinnsparerträgen zahlreiche gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Organisationen in der Region.