Verschenken statt vererben – so sparen Sie Steuern

Bereits jetzt sein Haus oder Vermögen an die Lieben verteilen und nicht auf den Erbfall warten? Wer es richtig anstellt, kann damit Steuern sparen, den Kindern helfen und unliebsame Erben außen vor lassen. Die Strategie braucht aber Sicherheitsnetze.

Verschenken statt vererben – so sparen Sie Steuern
Verschenken statt vererben – so sparen Sie Steuern

Frühzeitig planen

Lieber mit warmen als mit kalten Händen schenken! Diesen Ausspruch haben viele bestimmt schon einmal von den Eltern oder Großeltern gehört. Es ist einfach schöner, wertvolle Dinge persönlich zu überreichen und direkt die Freude bei den vermeintlichen Erben zu sehen. Insbesondere im Fall von Immobilien oder größeren Wertgegenständen kann sich dieses Sprichwort zudem sogar finanziell lohnen. Wer frühzeitig beginnt, sein Vermögen an die Lieben zu verteilen, kann diesen einiges an Erbschaftsteuern ersparen.

Die Freibeträge komplett ausreizen

Kern der Strategie sind die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Diese betragen zum Beispiel bei Sohn oder Tochter 400.000 Euro pro Kind. Wenn eine Immobilie also 700.000 Euro wert ist, müsste das Kind im Erbfall noch 300.000 Euro versteuern. Ausnutzen kann die Familie jedoch, dass sich diese Freibeträge alle zehn Jahre erneuern. Es ist also möglich, jetzt einen Anteil an dem Haus steuerfrei zu verschenken und in zehn Jahren den Rest. Im besten Fall bleibt der Fiskus am Ende dadurch völlig außen vor.

Die Höhe der Freibeträge hängt immer vom Verwandschaftsgrad und der Steuerklasse für Schenkung- und Erbschaftsteuer ab. Ehepartner:innen etwa haben einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro, Enkel:innen von 200.000 (bzw. 400.000, wenn ihre Eltern bereis verstorben sind), Nichten und Neffen von 20.000 Euro.

 

Die Deutschen vererben und verschenken immer mehr. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen ist 2023 auf einen neuen Höchstwert von 121,5 Milliarden Euro gestiegen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Vorteile der vorweggenommenen Erbschaft

Neben dem Steueraspekt können auch diese Argumente dafür sprechen, Teile des Vermögens bereits zu Lebzeiten zu verteilen.

  • Kinder unterstützen:
    Vielleicht benötigen die Kinder bereits jetzt finanzielle Hilfe oder ein größeres Zuhause. Mit der vorgezogenen Erbschaft können die Eltern oder Großeltern helfen.
  • Ungewünschte Erben ausschließen:
    Mit Schenkungen zu Lebzeiten verteilt man das spätere Erbe sehr gezielt an die Menschen, die es haben sollen. Zudem verringert man den Pflichtteil, den enterbte Erben erhalten. Allerdings wird der Wert solcher Schenkungen regelmäßig zu einem gewissen Anteil dem späteren Pflichtteil hinzugerechnet. Dieser Teil schmilzt jedoch Jahr für Jahr: Zehn Jahre nach der Schenkung ist er gleich Null.
  • Verantwortung abgeben:
    Vielleicht möchte man im fortgeschrittenen Alter auch einfach einen Teil der Pflichten, die zum Beispiel mit einem eigenen Haus verbunden sind, schon an die nachfolgende Generation abgeben. Auch das kann durch den Eigentumsübergang erreicht werden.

Welche Regeln gelten für eine Schenkung?

Wer eine Immobilie verschenken möchte, muss auf jeden Fall zu Notar oder Notarin. Aber auch, wer andere größere Vermögensteile frühzeitig verteilt, sollte vorher einmal mit Rechtsanwält:innen, Notar:innen oder Steuerberater:innen sprechen. In manchen Fällen ist auch ein Vertrag sinnvoll. Mögliche Inhalte für solch einen Vertrag sind zum Beispiel:

  • Rückfallklauseln:
    Soll das Haus an den Schenkenden in bestimmten Fällen zurückgehen – etwa wenn der oder die Beschenkte stirbt?
  • Gegenleistungen:
    Soll die Schenkung mit bestimmten Auflagen verbunden sein? Zum Beispiel der Pflege des Schenkenden?
  • Verknüpfung mit dem Erbe:
    Soll geregelt werden, dass sich die Beschenkten das Geschenk auf ihr späteres Erbe anrechnen lassen?

Sicherheitspolster für die Schenkenden

Was jedem klar sein muss: Wenn man etwas verschenkt, ist es auch wirklich weg. Der Beschenkte ist neuer Eigentümer und kann im Grunde mit Geld oder Immobilie machen, was er möchte. Also sollte man zum einen nicht zu freigiebig sein, sondern immer im Blick haben, was man selbst noch für ein finanzielles Polster benötigt. Zum anderen muss man im Fall von Immobiliengeschenken Absicherungen treffen, wenn man zu Hause wohnen bleiben möchte.
Eine Möglichkeit ist, ein lebenslanges Wohnrecht zu vereinbaren. Das wird im Grundbuch eingetragen. Damit muss es auch ein möglicher Käufer beachten.
Eine andere Absicherung ist ein Nießbrauch, der ebenfalls im Grundbruch eingetragen wird. Das ist so etwas wie ein umfassendes Nutzungsrecht an der Immobilie. Der Schenkende kann also weiterhin im Haus wohnen und dürfte es über den Nießbrauch sogar selbst weitervermieten.

Am besten mit allen Beteiligten reden

Die „Frühzeitig-Schenken-Strategie“ hat einige Vorteile. Bei guter Planung muss der Schenkende auch nicht befürchten, dass er plötzlich mittellos dasteht oder aus seinem Haus ausziehen muss. Dennoch muss man sich darüber im Klaren sein, dass insbesondere größere Schenkungen immer Auswirkungen auf die gesamte Familie haben. Fühlt sich ein Kind übergangen oder ungerecht behandelt? Ist die Familie noch intakt, bespricht man das Vorhaben im Vorfeld am besten gemeinsam mit allen. So werden die Beweggründe deutlich, und es lassen sich im Zweifel auch faire Ausgleichslösungen finden. Nur dann kann die vorweggenommene Erbschaft auch spätere Erbstreitigkeiten vermeiden.

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