Urlaub statt Geld – Alternativen zur Gehaltserhöhung
Die nächste Gehaltsrunde steht an? Aber muss es unbedingt immer mehr Cash sein? Welche Goodies den Job auch versüßen können, verraten wir Ihnen.

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Gehalt ist nicht alles: Der Wunsch nach Alternativen zur Gehaltserhöhung ist groß.
Das sehen offenbar auch immer mehr Arbeitnehmer so. Zusatzleistungen, die nicht direkt aus Geld bestehen, gehören mittlerweile für viele Beschäftigte zum Arbeitsleben dazu. Knapp jede:r zweite würde für ein attraktives Benefit-Paket auf einen Teil des Grundgehalts verzichten, so das Ergebnis einer Umfrage der Unternehmensberatung Mercer und dem Marktforschungsinstitut Toluna.

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Firmenwagen, Jobrad oder mehr – das Gesamtpaket muss stimmen
Nehmen wir an Sie hätten die Wahl, für was würden Sie sich dann entscheiden? Doch welche Möglichkeiten gibt es denn überhaupt? Wir bringen hier etwas Licht ins Dunkle und zeigen Ihnen, welche attraktiven Alternativen zu mehr Gehaltserhöhung es gibt.

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Mehr Urlaub statt Gehaltserhöhung
Wer den ein oder anderen zusätzlichen freien Tag mehr im Jahr aushandeln kann, hat rechnerisch im Verhältnis von Arbeitszeit und Gehalt ebenfalls ein Plus. Denn bei einer Gehaltserhöhung fällt automatisch eine höhere Einkommenssteuer an. Bei mehr Urlaubstagen jedoch nicht.
Gutes Argument für das Verhandlungsgespräch mit der Führungskraft: Auch der Arbeitgeber profitiert, wenn sein Mitarbeiter weniger gestresst und zufriedener ist.

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Fortbildung
Bildung und Wissen sind wichtig in einer sich immer schneller verändernden Zeit. Sich über eine vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung auf den neuesten Stand zu bringen oder wertvolle Zusatzqualifikationen anzueignen ist da oft mehr wert als monatlich 70 Euro plus auf dem Konto. Kosten für Kurse können Arbeitgebende steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen.
Fahrtgeld
Ein Zuschuss des Arbeitgebers zu Sprit oder Ticket entlastet das Portmonee. Das lohnt sich übrigens auch steuerlich: Zwar gilt der Fahrtkostenzuschuss für Autopendler zunächst als Arbeitslohn. Wird er aber zusätzlich zum bisherigen Lohn ausgezahlt, fallen nur pauschal 15 Prozent Steuern an.
Voraussetzung: Der Zuschuss ist nicht höher als der Betrag, den der Mitarbeitende als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn er den Zuschuss nicht erhalten würde. Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel, die als Gehaltsplus verhandelt werden, sind sogar komplett steuerfrei.

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Firmenwagen
Wie wär es zum Beispiel mit einem umweltfreundlichen Elektroauto, das man sich selbst vielleicht noch nicht leisten kann oder möchte? Wer den Wagen auch privat nutzt, muss diesen Vorteil allerdings versteuern.
Bei reinen E-Autos gewährt der Staat aber einen kleinen Umweltbonus: Liegt ihr Listenpreis bei bis zu 60.000 Euro, müssen die Mitarbeitenden nur 0,25 Prozent des inländischen Listenpreises mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Zum Vergleich: Bei teureren Stromern oder Plug-in-Hybriden sind es 0,5 Prozent und bei Verbrennern 1 Prozent des Listenpreises. Alternativ lässt sich die tatsächliche private Nutzung via Fahrtenbuch nachweisen.
Weitere Informationen zur Pendlerpauschale und Regelungen bei E-Dienstfahrzeugen finden Sie beispielsweise beim Vereinigten Lohnsteuerhilfen e. V.
Jobrad
Und warum nicht gleich ein Dienstrad? Wem der oder die Vorgesetzte zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt zum Beispiel ein E-Bike oder Carbonrad zur Verfügung stellt, das er auch privat nutzen darf, muss für diesen geldwerten Vorteil keinerlei Steuern oder Sozialabgaben zahlen.
Betriebliche Altersvorsorge
Das finanzielle Plus von heute lieber auf später verlegen? Dann kommt vielleicht statt der Gehaltserhöhung der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge oder die Erhöhung einer bestehenden Betriebsrente an.
Zusätzliches Plus: Beiträge, die während des Arbeitslebens zum Beispiel in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden, sind bis zu einer bestimmten Grenze einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei.
Info: Bei einer betrieblichen Altersvorsorge legt der oder die Arbeitgebende monatlich zusätzlich Geld auf Seite, um für Sie eine zusätzliche Rente aufzubauen.Dabei übernimmt bei einer klassischen betrieblichen Altersvorsorge Ihr Chef die gesamten Beträge. Jedoch gibt es auch die Variante, dass Sie sich als Arbeitnehmer mit einem Teil des Bruttogehalts an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen.
Wichtig: Betriebliche Renten müssen zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung versteuert werden.

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Tipps für die Gehaltsverhandung
Egal ob mehr Geld, mehr Urlaub oder mehr Rente – der Mitarbeitende muss seinen Chef überzeugen. So können Sie sich optimal auf die anstehenden Verhandlungsgepräche vorbereiten:
- Argumente sammeln und das Ziel vor Augen haben.
- Für nichts gibt es nichts. Überlegen Sie sich gut, wie das Unternehmen von Ihren Leistungen und Fähigkeiten profitiert hat – und künftig profitieren wird.
- Formulieren Sie Ihr Anliegen geschickt.
- Erfahrene Coaches raten dazu, das Wort „Gehaltserhöhung“ möglichst zu meiden. Überzeugender wirke der Mitarbeitende, wenn er um ein Gespräch über eine Gehaltsanpassung beziehungsweise über seine Leistungen und beruflichen Perspektiven bittet.

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