Steuererklärung für 2025 – Geld zurück vom Fiskus

Ist bei euch auch schon die Steuererklärung auf der To-Do-Liste aufgetaucht? Jahr für Jahr dieselbe Übung. Aber oft genug gibt es ja auch ein paar Euro vom Staat zurück. Die Mühe lohnt sich also. Wir helfen euch mit ein paar Merkposten für eure Steuerformulare.

Steuererklärung für 2025 – Geld zurück vom Fiskus
Steuererklärung für 2025 – Geld zurück vom Fiskus

Steuererklärung lohnt sich bei hohen Werbungskosten

In Schweden dauert die Steuererklärung oft nur eine Minute. Das Finanzamt verschickt sie einem schon fertig ausgefüllt. Wer einverstanden ist, bestätigt einfach online, per App oder telefonisch. Zustände, von denen wir hierzulande noch träumen können. An vergleichbaren Vereinfachungen arbeiten die Bundesländer zwar gerade. Für die Steuererklärung für das Jahr 2025 dürfen wir uns aber noch wie gewohnt durch die Formulare durcharbeiten.

Wobei: Eigentlich müssen nur Selbstständige, Freiberufler und Vermietende dem Fiskus ihre Einkünfte melden. Denn die kennt das Finanzamt im Zweifel noch nicht. Bei Arbeitnehmer:innen führt dagegen der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab. Damit ist die Sache im Grunde erledigt. Nur in Ausnahmefällen sind auch nicht selbstständig Beschäftigte verpflichtet, die Formulare abzugeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie von mehreren Arbeitgebern Lohn bekommen haben, Nebeneinkünfte hatten, Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- under Mutterschaftsgeld geflossen sind oder ein Paar zusammen veranlagt war und die Steuerklassen III und IV oder IV mit Faktor gewählt hatten.

Besteht keine Pflicht, kann es sich dennoch lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt vor allem dann, wenn man in dem Steuerjahr einiges Werbungskosten, also absetzbare beruflich veranlasste Kosten gesammelt hat. Hintergrund: Jedem Arbeitnehmer steht automatisch ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro zu, auch ohne dass man Belege einreicht. Sind die Werbungskosten aber höher, gibt es auch mehr Geld zurück.

Wir helfen euch mit einer kleinen Werbungskostenliste.

Arbeitsweg oder Homeoffice ansetzen

Wer ist Büro oder zu seinem Arbeitsplatz hinfährt, kann für diese Tage seinen Arbeitsweg ansetzen. Hier gilt die Pendlerpauschale: Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zum externen Arbeitsplatz gibt es 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Ob man mit dem Auto, Bus, Fahrrad, zu Fuß oder als Fahrgemeinschaft ins Büro kommt, ist dabei egal. Übrigens: Ab 2026 beträgt die Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Das kann man sich jetzt schon für die Steuererklärung merken, die dann 2027 für das Jahr 2026 ansteht.Alle, die teilweise im Homeoffice arbeiten, können dafür eine Pauschale von sechs Euro pro Heimarbeits-Tag von der Steuer absetzen. Maximal sind 1.260 Euro im Jahr möglich. Einen separaten Raum in der Wohnung braucht man dafür nicht. Ein Arbeitsplatz genügt.

Ist das Homeoffice sogar der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, lassen sich sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten absetzen. Also anteilige Miete oder Finanzierungskosten, Strom und Heizung. Das ist in der Regel aber nur bei Freiberuflern und Selbständigen der Fall, die überwiegend zu Hause arbeiten oder ihre Jobs im heimischen Büro koordinieren. Außerdem muss dann wirklich ein klar abgegrenztes Arbeitszimmer vorhanden sein.

Abgabedaten für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026. Wer Hilfe von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, darf sich bis zum 1. März 2027 Zeit lassen.

Fortbildungen als Werbungskosten absetzen

Größere Posten auf dem Werbungskostenkonto sind zudem Ausgaben im Zusammenhang mit Fortbildungen. Darunter fallen alle Bildungsmaßnahmen nach Abschluss einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums. Dazu zählen also zum Beispiel Seminare, Sprachkurse, Umschulungen und Weiterbildungen aber auch ein Zweitstudium, Masterstudium oder ein Studium, das jemand nach absolvierter Berufsausbildung startet.

Die Kosten für die erste Ausbildung oder das Erststudium nach der Schule gelten hingegen als Sonderausgaben und lassen sich nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro absetzen.

Handwerker und Hilfen im Haushalt

Wer 2025 daheim professionelle Hilfe von Haushaltshilfen oder Handwerkern hatte, kann deren Rechnungen in Teilen an den Fiskus „weiterreichen“.

  • Für Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines Minijobs im Privathaushalt spendiert das Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 Euro im Jahr. Als Nachweis benötigt man die Bescheinigung der Bundesknappschaft aufgrund des Haushaltscheckverfahrens.
  • Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen und Pflegeleistungen im eigenen Haushalt lassen sich ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuer abziehen. Der absetzbare Höchstbetrag liegt hier jedoch bei 4.000 Euro im Jahr. Notwendige Nachweise sind der Sozialversicherungsnachweis beziehungsweise die Rechnung samt Überweisungsbeleg.
  • Für Handwerkerleistungen gibt es 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr. Auch hier braucht man als Nachweis unbedingt die Rechnung samt Überweisungsbeleg.

Wie reiche ich die Steuererklärung ein?

Altmodisch per auf Papiervordruck: Die Formulare dafür gibt es entweder direkt bei dem Finanzamt oder als Download unter formulare-bfinv.de/.

Online über das Portal der Finanzverwaltung www.elster.de: Hier müssen sich die Nutzer zunächst registrieren. Zur besondere Authentifizierung ist darüber hinaus entweder eine Zertifkatsdatei erforderlich, ein Personalausweis mit Onlinefunktion oder die Elster-Secure-App.

Tipp: Seit Kurzem gibt es die Version „einfachELSTERplus“ für Arbeitnehmer mit unkomplizierten Steuerfällen. Speziell für Rentner steht „einfachELSTER“ zur Verfügung. Alle Anwendungen sind kostenfrei.

Doppelte Haushaltsführung geltend machen

In Augsburg wohnen, aber in Düsseldorf arbeiten: Wer aus beruflichen Gründen am oder nahe des Beschäftigungsorts einen zweiten Wohnsitz führt, kann die Kosten für die Unterkunft bis zu 1.000 Euro im Monat und Ausgaben für notwendige Einrichtung in voller Höhe absetzen. Zudem berücksichtigt der Fiskus die Fahrtkosten zu Beginn der doppelten Haushaltsführung (30 Cent pro Kilometer) sowie die wöchentlichen Heimfahrten zur Familie oder dem Haupthaushalt. Für diese gilt die Pendlerpauschale (siehe oben „Arbeitsweg“).

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung: Von der zweiten Wohnung erreicht man die Arbeitsstätte deutlich schneller als vom Hauptwohnsitz aus. Zudem muss sich am Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt des Steuerzahlers befinden. Das ist bei Verheirateten oder Verpartnerten etwa die Familienwohnung und bei Singles der Ort, zu dem sie die engere persönliche Bindung haben.

Umzugskosten absetzen

Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die damit verbundenen Kosten ebenfalls in der Steuer angeben. Voraussetzung: Man wechselt den Arbeitgeber oder den Einsatzort oder der Arbeitsweg verkürzt sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde pro Tag. Absetzbar sind insbesondere die Ausgaben für das Umzugsunternehmen, Maklergebühren für neue Mietwohnung oder doppelte Mieten, sollte die bisherige Wohnung nicht nahtlos gekündigt werden können. Daneben spendiert der Fiskus eine Umzugskostenpauschale für sonstige Kosten wie etwa die Renovierung der alten Wohnung, Umschreiben des Personalausweises oder des PkW. Die Pauschale beträgt für die jetzt anstehende Steuererklärung 964 Euro plus 643 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Einer vierköpfige Familie stehen also 2.893 Euro zu.

Steuererklärung – Augen zu und durch

Und wie sieht es bei euch aus? Sind die ein oder anderen Werbungskosten dabei, die ihr für das Jahr 2025 ins Rennen werfen könnt? Dann nehmt euch einen Tag am Wochenende, macht es euch so gemütlich wie möglich, atmet einmal tief durch und dann ran an die Erklärung. Es ist ein gutes Gefühl, wenn später die Erstattung aufs Konto fließt.

War dieser Artikel für Sie hilfreich?