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Auf lange Sicht werden wir uns von Öl- und Gasheizungen verabschieden müssen. Heizen mit erneuerbaren Energien wird die Zukunft. Die sollen wir mit Hilfe der neuen Regeln jetzt schrittweise erreichen.
Das Ziel ist klar: Bis 2030 soll Deutschland klimaschädliche Emissionen um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren, bis 2040 um 88 Prozent und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein. Ein riesiger Hebel für den Klimawandel, ist die Art zu heizen. Und genau aus dem Grund hat die Regierung 2023 intensiv um die Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes – besser bekannt als Heizungsgesetz – gerungen. Die Richtung ist nun vorgegeben: Fossile Brennstoffe wie Öl und Gas sollen künftig nicht mehr für wohlige Wärme sorgen, sondern erneuerbare Energien. Photovoltaik und Wärmepumpe sollen Öltank und Gaskessel verdrängen. Wie und wann genau, ist nun detailliert geregelt. Hier kommen die wichtigsten Fakten.
Im Grundsatz soll nun jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt seit Januar 2024 allerdings erst einmal nur für Neubaugebiete.
Für alle, die neue Heizungen für Bestandsgebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten brauchen, gelten Übergangsfristen bis zur 65-Prozent-Pflicht. Ausschlaggebend ist vor allem, ob eine Wärmeplanung der Kommune vorliegt (siehe Kasten unten). In Städten ab 100.000 Einwohner:innen soll diese bis spätestens Juli 2026 erstellt sein, in kleineren Städten bzw. Gemeinden bis Juli 2028. Wenn ja, muss die neue Heizung den 65-Prozent-Vorgaben entsprechen. So lange es noch keine Wärmeplanung gibt, dürfen auch weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen können. Ab 2029 müssen es mindestens 15 Prozent sein, ab 2035 sind es zwingend 30 Prozent oder mehr und ab 2040 mindestens 60 Prozent.
Wer sich jetzt in dieser Übergangszeit für eine neue Heizung entscheiden muss, muss gut abwägen.
Alexander Freund, Leiter des Team BauGeld der PSD Bank München
„Wer sich jetzt in dieser Übergangszeit für eine neue Heizung entscheiden muss, muss gut abwägen“, rät Alexander Freund, Leiter des Team BauGeld der PSD Bank München. Zu bedenken sei etwa, dass Bio-Öl oder Biogas sehr viel teurer sind als normale Brennstoffe. Auch wird später eventuell die Umrüstung der Heizung notwendig, was erneut Kosten mit sich bring. „Daher kann es sich unter Umständen rechnen, direkt die endgültige 65-Prozent-Lösung einzubauen.
Die Wärmepumpe ist das Paradebeispiel für die Heiz-Zukunft. Sie ist aber längst nicht das einzige Modell, das die Vorgaben des Heizungsgesetz erfüllt. Andere Varianten sind:
Was davon für den einzelnen in Frage kommt, hängt von viele Faktoren ab: Infrastruktur in der Gemeinde, Grundstück, Architektur, Bestandsgebäude oder Neubau. „Wer nicht vom Fach ist, sollte sich bei der Entscheidung auf jeden Fall Hilfe von Fachleuten holen“, sagt Alexander Freund. Das können zum Beispiel Heizungsunternehmen, Energieberater:innen, Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten oder Schornsteinfeger:innen sein.
Keine Sorge. Eine Öl- oder Gasheizung, die noch gut läuft, kann erst einmal im Haus bleiben. Das gilt auch, wenn sie kaputt geht, aber noch gut repariert werden kann. Eine Ausnahme sind Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und die mit alter Technik funktionieren (Konstanttemperaturkessel bzw. Standardkessel). Diese müssen in der Regel verpflichtend ausgetauscht werden.
Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, stehen die Immobilieneigentümer:innen wieder vor der Frage, ob sie direkt eine 65-Prozent-Alternative einbauen oder noch einmal eine Gas- oder Ölheizung, die ab 2029 dann einen wachsenden Anteil Erneuerbarer Energien nutzen kann (siehe oben). Dabei gibt es Übergangsfristen von fünf Jahren bzw. bei Gasetagenheizungen von bis zu 13 Jahren, um den Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie gut vorbereiten zu können.
In besonderen Härtefällen können sich Eigentümer:innen übrigens von der Austauschpflicht befreien lassen. Das kann etwa bei einem hohen Alter, Finanzierungsschwierigkeiten oder auch Pflegebedürftigkeit der Fall sein.
Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen. Wichtig: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor Vermietende die Kosten weitergeben.
Für den Austausch einer Heizung hat der Bund verschiedene Fördermittel über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bereitgestellt. Die BEG-Programme sind auch nicht von der Haushaltssperre betroffen, Anträge können also weiterhin gestellt werden. Etwas anderes gilt für die Förderung einer Energieberatung: Hier gibt es aktuell keine neuen Mittel.
Das endgültige Aus für Öl- und Gasheizungen kommt nach dem Heizungsgesetz 2045. Ab dann dürfen Heizungen nicht mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat auf der Seite www.energiewechsel.de wichtige Infos zum Heizungsgesetz zusammengefasst. Die Besucher*innen finden außerdem einen Heizungswegweiser, der durch die neuen Vorgaben lotst, sowie Infos zu der Förderung.
Mit dem neuen Heizungsgesetz ist vor allem eines klar: Immobilieneigetümer:innen müssen sich auf kurz oder lang mit dem Thema beschäftigen. Entweder, weil sie gerade ohnehin neu bauen, oder weil sie ihr Haus oder ihre Wohnung zukunftsfest machen möchten. In Hektik verfallen sollte nun aber keiner. Es gilt, in Ruhe die Fristen und die eigenen Möglichkeiten zu sondieren. „Dazu zählt auch die Finanzierung“, sagt Alexander Freund. Die staatliche Förderung allein wird nicht reichen, um den Austausch komplett zu stemmen. Freund: „Die restliche Summe lässt sich flexibel und zinsgünstig mit dem Modernisierungskredit der PSD Bank München finanzieren.“
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