Verschenken statt vererben – so sparen Sie Steuern
Bereits jetzt sein Haus oder Vermögen an die Lieben verteilen und nicht auf den Erbfall warten? Wer es richtig anstellt...
Der Gesetzgeber war wieder fleißig. Wie immer bringt der Jahreswechsel auch einige neue Regeln mit. Wir geben einen Überblick, welche davon für die private Finanzplanung 2025 wichtig sind.
Gehalt und Rente
Weitere Steuerentlastungen geplant
Zum Ausgleich der Inflation hat der Gesetzgeber noch im November rückwirkend für das Jahr 2024 den steuerlichen Grundfreibetrag von ursprünglich 11.604 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Bei dem steuerlichen Grundfreibetrag handelt es sich um den Betrag, bis zu dem keine Steuern auf Einkünfte fällig werden. Im gleichen Zug stieg auch der Kinderfreibetrag von 6.384 Euro auf 6.612 Euro pro Kind (für beide Eltern zusammen). Die Entlastungen sollen 2025 weitergehen: Geplant ist eine weitere Erhöhung von Grund und Kinderfreibetrag auf 12.084 Euro beziehungsweise 6.672 Euro. Das Kindergeld soll ab Januar von 250 auf 255 Euro im Monat steigen. Diese Erhöhungen sind aber noch nicht endgültig beschlossen. Mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen kann es sein, dass auch diese erst im Laufe des Jahres rückwirkend eingeführt werden.
Mindestlohn und Minijobgrenze steigen
Der gesetzliche Mindestlohnsteigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,81 Euro. Mit dem Mindestlohn ist zudem die Minijobgrenze verknüpft. Diese klettert daher im neuen Jahr von 538 Euro auf 556 Euro.
Die Rente wird im Sommer erneut erhöht
Der aktuelle Rentenversicherungsbericht ist für alle Ruheständler:innen positiv ausgefallen: Laut der Prognose soll die Rente 2025 um 3,5 Prozent steigen. Das Bundeskabinett entscheidet jedoch erst im Frühjahr darüber. Der Anstieg könnte dann vielleicht sogar noch höher ausfallen.
Mehr Kinderbetreuungskosten absetzbar
Familien können ab 2025 höhere Kinderbetreuungskosten geltend machen. Bislang waren zwei Drittel der Ausgaben für Kita, Tagesmutter, Au pair und Co. und dabei höchstens 4.000 Euro abziehbar. Nun sind es 80 Prozent und maximal 4.800 Euro.
Höhere Steuervorteile bei Betriebsrenten
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), bis zu der der Staat Beiträge vom Bruttolohn zur gesetzlichen Rentenversicherung abzieht, steigt im Januar bundeseinheitlich auf 96.600 Euro im Jahr. Das hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Bis zu vier Prozent der BBG können Arbeitnehmer:innen nämlich ohne Abzug von Sozialabgaben und acht Prozent ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Das sind ab 2025 also monatlich 322 Euro beziehungsweise 644 Euro.
Immobilien
Die neue Grundsteuer gilt
Ab Januar 2025 müssen Immobilieneigentümer:innen die neue Grundsteuer zahlen. Bis Anfang 2023 mussten sie eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben, damit die Finanzämter die Belastungen neu berechnen konnten. Viele Städte und Gemeinden haben daraufhin auf Basis von neuen Regeln die Hebesätze für die Grundsteuer geändert – und in den meisten Fällen erhöht.
Die Stromumlage klettert weiter nach oben
Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlage um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Die Umlage dient dazu, den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken mit zu finanzieren. Die Verbraucherzentralen haben ausgerechnet, was dieser Anstieg kostet: Auf eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr kommen danach Mehrkosten von etwa 40 Euro im Jahr zu, für einen Einpersonenhaushalt wird es um 20 Euro pro Jahr teurer.
Dynamische Stromtarife stehen zur Auswahl
Ab 2025 müssen alle Stromanbieter Kund:innen mit intelligentem Messsystem die Wahl zwischen normalen und dynamischen Tarifen bieten können. Dynamische Stromtarife haben keinen festen Arbeitspreis, also keinen festen Cent-pro-Kilowattstunde-Preis. Stattdessen richtet sich der Strompreis nach der Strombörse. Dadurch ändert er sich in der Regel stündlich. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen können diese Tarife für Haushalte geeignet sein, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können. Das ist etwa der Fall, wenn eine Familie ein E-Auto lädt, einen Batteriespeicher oder eine Wärmepumpe betreibt. In anderen Fällen sei es eher schwierig, den Stromverbrauch in solch einem Maße flexibel zu verlagern, dass man von den schwankenden Börsenpreise profitieren könnte.
Die Einspeisevergütung fällt teilweise weg
Eine geplante Novelle des Energiewirtschaftsrechts sieht vor, dass Betreiber:innen von neu installierten Photovoltaikanlagen ab 2025 in Fällen, in denen der Preis an der Strombörse negativ ist, kein Geld mehr eingespeisten PV-Strom erhalten. Nur wer aktuell schon eine PV-Anlage betreibt, soll in Zeiten negativer Strompreise zumindest während der ersten drei Stunden auch weiterhin seinen fixen Centbetrag je eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Ob die Reform vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Kraft tritt, ist derzeit ungewiss.
Der CO2-Preis macht Heizen mit Öl und Gas teurer
Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt zum Jahr 2025 von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Das heißt: Hausbesitzer:innen und Mieter:innen, die mit Öl, Gas oder Fernwärme heizen, zahlen künftig mehr. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet zum Beispiel bei einem älteren Einfamilienhaus mit einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden mit jährlichen Mehrkosten von 263 Euro für eine Gasheizung beziehungsweise 349 Euro für eine Ölheizung. Wer zur Miete wohnt, muss die CO₂-Bepreisung in der Betriebskostenabrechnung nicht allein tragen. Vermieter müssen sich an den zusätzlichen Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen seit 2023 anteilig beteiligen.
Bayern erweitert die Solarpflicht
Seit 2023 sind Eigentümer:innen von Nichtwohngebäuden in Bayern verpflichtet, bei Neubauten oder Dachhaussanierungen direkt PV-Anlagen zu installieren. Ab 2025 sollen das möglichst auch Eigentümer:innen von neuen Wohngebäuden sicherstellen. Maßgeblich ist in der Regel der Zeitpunkt des Bauantrags. Ausgenommen sind dabei von vornherein Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmetern und untergeordnete Gebäudeteile wie Garagen, Carports oder Schuppen.
Die Förderung für barrierefreies Umbauen soll auslaufen
Die Bundesregierung lässt die Förderung für das altersgerechte Umbauen wohl 2025 auslaufen. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Zuschuss von der staatlichen KfW-Bank von 5.000 Euro auf 2.500 Euro gekürzt. Im Regierungsentwurf zum neuen Bundeshaushalt sind zwar Mittel für die Finanzierung von bereits erfolgten Förderzusagen enthalten, aber keine für Neuzusagen. Wegen der vorgezogenen Neuwahl wird indes wohl auch der Staatsetat für 2025 voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr beschlossen.
Heizungsgesetz steht auf der Kippe
Das erst Anfang 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz steht in der aktuellen Form schon wieder vor dem Aus. Die jetzigen Oppositionsparteien haben bereits angekündigt, dass sie das Gesetz kippen wollen, sollte es zu einem Regierungswechsel kommen. Aber auch die amtierende Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) äußerte kürzlich in einem Interview, dass sie viele Regelungen für zu kompliziert hält und das Gesetz daher unbedingt entschlackt werden müsse. Was genau geändert wird, steht noch in den Sternen. Die Entscheidung für oder gegen eine Heizungsmodernisierung macht das nicht unbedingt leichter.
Gesundheit
Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steigen
Zuletzt lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, bei 1,7 Prozent. Dieser klettert zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent. Die Krankenkassen entscheiden selbst, ob sie den Zusatzbeitrag anheben und in welcher Höhe.
Zum 1. Januar 2025 steigt auch der Beitrag in der Pflegeversicherung – um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz wird somit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Für Kinderlose wird darüber hinaus ein Beitragszuschlag von 0,6 Prozent fällig. Familien mit mehreren Kindern erhalten dagegen Abschläge: Die Staffelung reicht von 3,6 Prozent bei einem Kind bis 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber teilen sich die Kosten auf. Der Arbeitgeber übernimmt dabei immer die Hälfte des Grundbeitrag – 2025 also 1,8 Prozent.
Krankenversicherung kündigen?
Die elektronische Patientenakte kommt
Ab dem 15. Januar 2025 wird es die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten geben. In ihr stellen Ärzt:innen und medizinische Einrichtungen die Gesundheitsdaten ihrer Patienten:innen ein. Dazu zählen etwa Arztbriefe, Operations- oder Bildbefunde wie Röntgenbilder oder MRT. Die ePA soll auch alle Arzneimittel enthalten, die Patient:innen per eRezept verordnet bekommen haben.
Der Startschuss fällt zunächst in vier Modellregionen (Hamburg, Franken und Teile NRWs). Sofern alles nach Plan verläuft, sollen vier Wochen später dann alle anderen gesetzlich Versicherten ihre ePA von den Krankenkassen erhalten. Wichtig: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Mann kann der Einrichtung widersprechen. Das ist innerhalb von sechs Wochen nach der Information über die Einrichtung der ePA möglich. Aber auch später kann man noch fordern, dass eine einmal angelegte Akte gelöscht wird.
Privat Versicherte können ebenfalls eine elektronische Patientenakte nutzen, wenn ihre private Krankenversicherung diese Möglichkeit bietet. Hierzu sind die Unternehmen aber nicht verpflichtet.
Mobilität
Tanken wird wohl wieder teurer
Weil der CO2-Preis für fossile Brennstoffe von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigt (siehe oben „Der CO2-Preis macht Heizen mit Öl und Gas teurer“), wird auch der Tankvorgang für viele Autofahrer:innen wieder trauriger. Der ADAC rechnet mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 3 Cent pro Liter Benzin.
Führerscheine tauschen
Der Papierführerschein soll peu à peu verschwinden. Ab dem 19. Januar 2025 darf niemand mehr einen rosa oder grauen „Lappen“ haben – es sei denn, er ist vor 1953 geboren. Alle älteren haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Wichtige Infos für den Umtausch gibt es beim ADAC.
Das Deutschlandticket wird teurer
Ab Januar kostet das Deutschlandticket 58 Euro statt 49 Euro. Das Ticket ist die bundesweite Eintrittskarte für Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs. Es wird als Abonnement angeboten, das man aber monatlich kündigen kann.
Die Post erhöht das Porto
Ab dem 1. Januar 2025 werden Briefe und Urlaubsgrüße teurer. Die Briefmarke für einen Standardbrief wird mit 95 Cent zehn Cent teurer. Erstmals sollen Postkarten nun auch dasselbe kosten wie Standardbriefe. Bislang lassen sie sich für 70 Cent versenden. So genannte Großbriefe (Din-A-4) kosten künftig 1,80 Euro statt 1,60 Euro. Eine komplette Übersicht über die neuen Preise gibt es bei der Deutschen Post
Und was ändert sich 2025 bei dir? Planst du zum Beispiel, ein Haus zu kaufen, das Eigenheim zu sanieren oder ein E-Auto zu erwerben? Wenn du deine Finanzierung gerne persönlich besprechen möchtest, sind wir für dich da. Vereinbare doch einfach einen Termin.